MACHEREY‑NAGEL Entsorgungszentrum
Küvetten- und Reagenzienentsorgung
Seit mehr als 20 Jahren ist das MACHEREY-NAGEL Entsorgungszentrum als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Jährliche Rezertifizierung durch die TÜV Rheinland Cert GmbH bestätigen die fach- und umweltgerechte Aufarbeitung gebrauchter NANOCOLOR Reagenzien.
Was bieten wir an?
- Kostenlose und fachgerechte Entsorgung nach neuestem Stand der Technik
- Kostenlose Abholung verbrauchter NANOCOLOR Reagenzien
Gesetzliche Grundlagen
Vorgeschriebene Grenzwerte
AOX: 1,0 mg/L
Cadmium: 0,2 mg/L
freies Chlor: 0,5 mg/L
gesamt-Chrom: 0,5 mg/L
gesamt-Nickel: 1,0 mg/L
leicht freisetzbares Cyanid: 0,1 mg/L
pH-Wert: 6,5-9,0
Quecksilber: 0,05 mg/L
Kennzeichnung von Produkten
Gemäß der Gefahrstoffverordnung §§ 4–6 werden alle Produkte mit gefährlichen Stoffen und Gemischen deutlich sichtbar mit den vorgeschriebenen Kennzeichnungen versehen. Diese bestehen aus Gefahrstoffsymbolen, Hinweisen auf besondere Gefahren, Sicherheitsratschlägen und Entsorgungshinweisen. Die GHS-Verordnung 1272/2008/EG (Global Harmonization System) erfordert weitgreifende Veränderungen in der Kennzeichnung von Gefahrstoffen und in den Sicherheitsdatenblättern (MSDS). Zusätzlich werden Hinweise zur Lagerung, Haltbarkeitsangaben und Chargennummern aufgedruckt. Welche Stoffe als Gefahrstoffe eingestuft werden, ist der CLP-Verordnung und dem Chemikaliengesetz zu entnehmen.
Entsorgung von Reagenziensätzen
Die fachgerechte Entsorgung der Reagenziensätze ist eine kostenlose Serviceleistung. Die Forderungen und Ziele des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes – KrWG vom 01. Juni 2012 – werden im vollen Umfang erfüllt. Alle bei MACHEREY‑NAGEL eingegangenen Abfälle wie Reagenzien, Verpackungsmaterialien und Glasküvetten werden einer weiteren Verwertung bzw. genehmigten Entsorgung zugeführt.
Unsere Kunden sind von der Nachweispflicht befreit
Auf der Grundlage des oben genannten Gesetzes sind Kunden vom Entsorgungsnachweis befreit, wenn der Hersteller und Vertreiber Abfälle zur Beseitigung bzw. Verwertung freiwillig zurücknimmt. Das trifft auf die von MACHEREY‑NAGEL bezogenen Reagenziensätze zu. Die freiwillige Rücknahme der Reagenzien nach § 26 wurde der zuständigen Behörde, in diesem Fall der Bezirksregierung Köln – Obere Wasserbehörde – angezeigt.
Mit dem Befreiungsnachweis der Behörde entfällt die Beförderungserlaubnispflicht und die Nachweispflichten gemäß § 50. Unsere Kunden erhalten eine Empfangsbestätigung für ihre Entsorgungsbilanzen.
Download von Entsorgungsunterlagen
Den Entsorgungsservice bietet MACHEREY-NAGEL in verschiedenen Ländern an. Untenstehend finden Sie eine Übersicht dieser Länder sowie alle benötigten Informationen und Unterlagen zum Download.
Was ist vor der Abholung in Deutschland zu tun?
1. Die verbrauchten Reagenzien zusammen mit dem ausgefüllten Übernahmeschein in einem für den Gefahrguttransport zugelassenen Karton vorbereiten.
2. Den Abholauftrag per E-Mail an MACHEREY-NAGEL schicken.
3. Die Sendung am Abholtag zwischen 12:00 und 15:30 Uhr bereitstellen.