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MACHEREY‑NAGEL Entsorgungszentrum

Küvetten- und Reagenzienentsorgung

Seit mehr als 20 Jahren ist das MACHEREY-NAGEL Entsorgungszentrum als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. Jährliche Rezertifizierung durch die TÜV Rheinland Cert GmbH bestätigen die fach- und umweltgerechte Aufarbeitung gebrauchter NANOCOLOR Reagenzien.

Was bieten wir an?

  • Kostenlose und fachgerechte Entsorgung nach neuestem Stand der Technik
  • Kostenlose Abholung verbrauchter NANOCOLOR Reagenzien


Gesetzliche Grundlagen

Vorgeschriebene Grenzwerte

AOX: 1,0 mg/L
Cadmium: 0,2 mg/L
freies Chlor: 0,5 mg/L
gesamt-Chrom: 0,5 mg/L
gesamt-Nickel: 1,0 mg/L
leicht freisetzbares Cyanid: 0,1 mg/L
pH-Wert: 6,5-9,0
Quecksilber: 0,05 mg/L

Kennzeichnung von Produkten
Gemäß der Gefahrstoff­verordnung §§ 4–6 werden alle Produkte mit gefährlichen Stoffen und Gemischen deutlich sichtbar mit den vorgeschriebenen Kenn­zeichnungen versehen. Diese bestehen aus Gefahrstoff­symbolen, Hinweisen auf besondere Gefahren, Sicherheits­ratschlägen und Entsorgungs­hinweisen. Die GHS-Verordnung 1272/2008/EG (Global Harmonization System) erfordert weitgreifende Veränderungen in der Kennzeichnung von Gefahrstoffen und in den Sicher­heitsdatenblättern (MSDS). Zusätzlich werden Hinweise zur Lagerung, Haltbar­keits­angaben und Chargen­nummern aufgedruckt. Welche Stoffe als Gefahr­stoffe eingestuft werden, ist der CLP-Verordnung und dem Chemikalien­gesetz zu entnehmen.
Entsorgung von Reagenzien­sätzen
Die fachgerechte Entsorgung der Reagenzien­sätze ist eine kostenlose Service­leistung. Die Forderungen und Ziele des neuen Kreislauf­wirtschafts­gesetzes – KrWG vom 01. Juni 2012 – werden im vollen Umfang erfüllt. Alle bei MACHEREY‑NAGEL eingegangenen Abfälle wie Reagenzien, Verpackungs­materialien und Glasküvetten werden einer weiteren Verwertung bzw. genehmigten Entsorgung zugeführt.
Unsere Kunden sind von der Nachweis­pflicht befreit

Auf der Grundlage des oben genannten Gesetzes sind Kunden vom Entsorgungs­nachweis befreit, wenn der Hersteller und Vertreiber Abfälle zur Beseitigung bzw. Verwertung freiwillig zurücknimmt. Das trifft auf die von MACHEREY‑NAGEL bezogenen Reagenziensätze zu. Die freiwillige Rücknahme der Reagenzien nach § 26 wurde der zuständigen Behörde, in diesem Fall der Bezirksregierung Köln – Obere Wasserbehörde – angezeigt.
Mit dem Befreiungs­nachweis der Behörde entfällt die Beförderungs­erlaubnispflicht und die Nachweis­pflichten gemäß § 50. Unsere Kunden erhalten eine Empfangs­bestätigung für ihre Entsorgungs­bilanzen.

Download von Entsorgungsunterlagen

Den Entsorgungsservice bietet MACHEREY-NAGEL in verschiedenen Ländern an. Untenstehend finden Sie eine Übersicht dieser Länder sowie alle benötigten Informationen und Unterlagen zum Download.

Was ist vor der Abholung in Deutschland zu tun?

1. Die verbrauchten Reagenzien zusammen mit dem ausgefüllten Übernahmeschein in einem für den Gefahrguttransport zugelassenen Karton vorbereiten.
2. Den Abholauftrag per E-Mail an MACHEREY-NAGEL schicken.
3. Die Sendung am Abholtag zwischen 12:00 und 15:30 Uhr bereitstellen.